Curvital Pflegezentrum Klostermühle 
Ihr Pflegezentrum  in Münchehof

Kurzzeitpflege

Es gibt Krisensituationen zu bewältigen, indem Ihr Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird oder für wenige Tage oder Wochen eine umfassendere Pflege benötigt wird als bisher?

Zum Beispiel nach einer Operation oder nach einem Sturz,  gibt aber auch Situationen, in denen der Pflegebedürftige zuhause vorübergehend nicht oder nicht ausreichend versorgt werden kann. Entweder, weil die pflegende Person verhindert ist, durch Urlaub oder Krankheit, weil zeitweise ungewöhnlich intensive Pflege notwendig ist oder weil die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eingetreten ist.

Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege bedarf. Genau für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bezuschussten Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage im Jahr in einer stationären Einrichtung vor.
Der Leistungsmaximalbetrag für die Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 ist seit dem 01.01.2022 von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr für alle Menschen deren Pflege zuhause zeitweise nicht möglich ist gestiegen. (Grundlage hierfür ist das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungs-Gesetz (GVWG), das am 11. Juni 2021 beschlossen wurde.)

Dieser Betrag ist weiterhin mit der nicht genutzten Verhinderungspflege gemäß § 42 Absatz 2 SGB XI kombinierbar. Der gekoppelte Betrag für die Kurzzeitpflege steigt somit auf bis zu 3.386 Euro im Jahr.

Folgende Gründe ermöglichen die Kurzzeitpflege:

  • Urlaub des Pflegenden oder Entlastungsphase von der Pflege
  • Zeitweise erhöhter Pflegeaufwand, der zuhause nicht geleistet werden kann
  • Dauerhaft erhöhter Pflegeaufwand, der noch nicht zuhause geleistet werden kann
  • Andauernde Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung


Zusammensetzung
Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege zunächst nur die anfallenden Pflegekosten, also den größten Kostenpunkt, mit einem Maximalbetrag von bis zu 1.774 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad, aber erst ab Pflegegrad 2 bezahlt.

Die Kosten für eine stationäre Kurzzeitpflege setzen sich aus den üblichen drei Posten einer Pflegeheimunterbringung zusammen:

  • Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten (Instandhaltung etc.)
  • Pflegekosten

Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind prinzipiell Eigenanteil. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag von 125 Euro und andere Mittel nutzen, um den Eigenanteil zu finanzieren.

Finanzierung der Kurzzeitpflege:
Entlastung durch Kurzzeitpflege ist wichtig und oft sogar notwendig. Deshalb sollte Ihnen die Finanzierung möglichst wenig Kopfzerbrechen bereiten. Die nachfolgende Information zeigt die wichtigsten Zuschüsse und Förderungen, die Sie für diesen Fall verwenden können. Die Kosten für Kurzzeitpflege setzen sich zusammen aus „Pflegekosten“, „Unterkunft und Verpflegung“ sowie „Investitionskosten“.

  • Nutzen Sie das Budget von 1.774 Euro pro Jahr (Pflegegrad 2-5) für die Pflegekosten.
  • Erhöhen Sie diesen Betrag um bis zu 806 Euro aus dem Budget für die Verhinderungspflege.
  • Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro für Unterkunft und Verpflegung.
  • Verwenden Sie das während der Kurzzeitpflege halbierte Pflegegeld.
  • Prüfen Sie, ob Sie Ihren Eigenanteil später steuerlich absetzen können.
  • Falls Sie nicht in der Lage sind, den Eigenanteil zu zahlen, wenden Sie sich an das Sozialamt.


Wo beantrage ich die Kurzzeitpflege:
Die Antragsformulare zum Beantragen der Kurzzeitpflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.                       Folgende Angaben umfasst der Antrag auf Kurzzeitpflege:

  • Angaben zum Pflegebedürftigen
  • Grund für die Kurzzeitpflege
  • Zeitraum der Kurzzeitpflege
  • Bevorzugte Pflegeeinrichtung
  • Angaben zur Finanzierung (Nutzung des Budgets der Verhinderungspflege)

Tipp:
Sie haben zwar prinzipiell zu jeder Zeit Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz, aber das Angebot in Pflegeheimen ist begrenzt. Gerade in Ferienzeiten ist der Andrang groß. Kümmern Sie sich also so früh wie möglich um einen Kurzzeitpflegeplatz!
Das schafft Planungssicherheit und Sie vermeiden zusätzlichen Stress, wenn Sie plötzlich merken, dass Sie akut eine Auszeit benötigen
Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der Anträge.